Service

 

Prüfung von Feuerlöschern und Brandschutzeinrichtungen:

Wir prüfen Feuerlöscher, Wandhydranten, Steigleitungen und Rauchabzugsanlagen.

Alle Feuerlöscher sind langlebige und zuverlässige Produkte. Um ihre ständige Funktionsbereitschaft sicherzustellen, sollten die Löscher gemäß der DIN 14406 durch einen Sachkundigen in regelmäßigen Abständen, die nicht länger als 2 Jahre sein dürfen, geprüft werden. Die Zeitabstände können gegebenenfalls kürzer sein, wenn diese z.B. durch die Gefahrgutverordnung festgelegt sind.
Dies trifft in gleicher oder ähnlicher Art und Weise auf andere Brandschutzeinrichtungen wie Wandhydranten, - Steigleitungen und RWA - Anlagen zu.

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TÜV- Prüfung von Atemschutz, - Tauchgeräte und CO2 Flaschen aller Art

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Füllung von Co2 Flaschen:

Füllung von CO2 Flaschen
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